CORONAVIRUS : Informationen
Gemäss den letzten vom Bund und dem Kanton Freiburg beschlossenen Massnahmen und Verordnungen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus finden an der HTA-FR ab dem 27. Oktober und bis auf Weiteres sämtliche Kurse im Fernunterricht statt. Ausgenommen davon sind Laborarbeiten, Praktika und Ateliers sowie Lernerfolgskontrollen.
Schutzkonzept
Unter Beachtung der Verordnungen des Bundes, des Kanton, bzw. der Entscheide des Rektorats der HES-SO und der Entwicklung der COVID-19 Pandemie Rechnung tragend, gelten für die HTA-FR folgende Beschlüsse:
- Fernunterricht : Ab 27. Oktober 00h00, sind sämtliche Unterrichtstätigkeiten im Präsenzmodus untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind für die Ausbildung unerlässliche Aktivitäten, die notwendigerweise im Präsenzmodus stattfinden müssen.
- Das Tragen der Masken ist obligatorisch, sobald man sich in den Räumen der HTA-FR bewegt.
- Das Tragen der Masken ist obligatorisch für die im Präsenzmodus autorisierten Lehrveranstaltungen. Dies gilt auch wenn der Mindestabstand zwischen Personen gewährleistet ist.
- Das Restaurant der Hochschule bleibt offen, passt aber sein Angebot an, damit sich das Personal und die Studierenden weiterhin sicher vor Ort verpflegen können.
- Der Zugang zu den Gebäuden wird in den Abendstunden und am Wochenende einschränkend angepasst.
Alle Personen sind angewiesen sich tadellos zu verhalten und stets aufgefordert, sich allenfalls ändernden Weisungen anzupassen, dies sowohl innerhalb, als auch ausserhalb der Hochschule.
Informationen des BAG
Coronavirus : Massnahmen und Verordnungen
Kanton Freiburg
Coronavirus : Aktuelle Informationen