Elektrotechnik
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Zulassungsbedingungen
Interessiert an einem Bachelorstudium in Elektrotechnik? Auf dieser Seite sind die je nach Vorbildung geltenden Zulassungsbedingungen aufgeführt. Für weitere Informationen steht das Studiensekretariat gerne zur Verfügung.
Mit EFZ + Berufsmaturität
Der direkte Zugang zum Studium ist möglich, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- EFZ in einem dem Studienbereich verwandten Beruf (siehe Liste)
- abgeschlossene Berufsmaturität
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Für Interessierte mit einem EFZ, das auf obiger Liste nicht aufgeführt ist, gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- EFZ mit Berufsmaturität
- einjährige Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (Passerelle oder Praktikum)
Mit gymnasialer Maturität
Zulassungsbedingungen:
- abgeschlossene gymnasiale Maturität
- einjährige Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (Passerelle oder Praktikum)
Mit Fachmittelschulausweis (FMS-Ausweis)
Mit FMS-Ausweis und Fachmaturität:
- abgeschlossene Fachmaturität FMS
- einjährige Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (Passerelle oder Praktikum)
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Mit FMS-Ausweis und EFZ:
- mit einem EFZ in einem mit der Studienrichtung verwandten Beruf (siehe Liste) ist der direkte Zugang möglich;
- mit einem EFZ in einem anderen Bereich wird eine einjährige Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (Passerelle oder Praktikum) vorausgesetzt.
Mit einem anderen Schweizer Diplom
Mit einem Diplom einer höheren Fachschule (HF):
- mit einem HF-Diplom in einem mit der gewählten Studienrichtung verwandten Beruf ist der direkte Zugang möglich;
- mit einem HF-Diplom in einem anderem Bereich wird eine einjährige Arbeitswelterfahrung im Bereich der gewählten Studienrichtung (Passerelle oder Praktikum) vorausgesetzt.
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Für Interessierte mit einem anderen Abschluss gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- Zulassung sur Dossier ab dem vollendeten 25. Lebensjahr, unter der Voraussetzung, dass die Kandidatin oder der Kandidat im Verlauf der beruflichen Laufbahn die Fähigkeiten und Kompetenzen erworben hat, die den erforderlichen Abschlüssen entsprechen.
- einjährige Arbeitswelterfahrung in enger Verbindung mit der gewählten Studienrichtung
- Bestehen der Aufnahmeprüfung
Mit einem im Ausland erworbenen Abschluss
Für Interessierte mit einem ausländischen Abschluss gelten folgende Zulassungsbedingungen:
- Zulassungsmodalitäten HES-SO
- Ausführungsbestimmungen zum Reglement über die Zulassung zu den Bachelorstudiengängen im Bereich Ingenieurwesen und Architektur (Rubriken B und C)
- einjährige Arbeitswelterfahrung (Praktikum) in enger Verbindung mit dem gewählten Studiengang
- Zusätzliche Informationen: Informationsbroschüre für Kandidierende mit ausländischem Diplom
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Ergänzungsprüfung der schweizerischen Hochschulen (ECUS)
- Die ECUS-Website enthält alle wichtigen Informationen zur Prüfung (Inhalt, Ort, Datum, Kosten).
- Prüfungsperiode: August 2024
- Folgende fünf Fächer werden geprüft: Französisch, Mathematik, Geschichte, Englisch und Physik (Pflichtwahlfach).
Anmeldung
Wichtige Daten
31.03.2025
Einschreibefrist für Kandidierende mit ausländischem Abschluss und Sur-Dossier-Anfragen
15.05.2025
Einschreibefrist für die Passerelle (für einen Bachelor-Studienbeginn im Jahr 2026)
27.05.2025
Aufnahmeprüfung (sur-Dossier-Anfragen)
31.05.2025
Einschreibefrist für Kandidierende mit einem Schweizer Abschluss
Nach Ablauf der angegebenen Frist ist eine Anmeldung möglich, sofern es noch freie Plätze gibt.
Kontakt
Studiensekretariat
studiensekretariat@hefr.ch
+41 26 429 67 66